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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen.

von Daniel Sänger Web / Graphics / Design Marientalstr. 93 48149 Münster

  1. Allgemeines / Geltungsbereich:
    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen Daniel Sänger und dem Auftraggeber geschlossen werden, sofern ihnen nicht umgehend schriftlich widersprochen wird.
    2. Daniel Sänger bietet u. a. Leistungen in den Bereichen Kommunikationsdesign, Illustration, Text, Medienproduktion, Webdesign, Web- und App-Entwicklung, Beratung und Schulungen. Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen Daniel Sänger und dem Auftraggeber.
    3. Der Geltungsbereich der Vertragsgrundlagen erstreckt sich auch auf alle künftigen Aufträge des selben Auftraggeber einschließlich solcher, die mündlich, insbesondere telefonisch, abgeschlossen werden, selbst dann, wenn nicht mehr ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, soweit schriftlich nichts Entgegenstehendes vereinbart wird.
    4. Daniel Sänger ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern dem Auftraggeber die geänderten Geschäftsbedingungen mitgeteilt wurden und er nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Mitteilung widersprochen hat. Der Kunde hat im Änderungsfall ein Kündigungsrecht des Vertrages.
    5. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung, soweit dies schriftlich ausdrücklich vereinbart wurde.
    6. Vorbehaltlich weiterführender schriftlicher Individualvereinbarungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für Leistungen, welche nach Kaufrecht zu beurteilen sind, ist UN-Kaufrecht (CISG) ausdrücklich ausgeschlossen.
  2. Gegenstand des Vertrags
    1. Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung der vereinbarten Leistung. Grundlage für die durch Daniel Sänger zu erbringende Leistung bildet das Briefing des Auftraggebers. Wird das Briefing mündlich erteilt, wird der entsprechende Kontaktbericht zur verbindlichen Arbeitsunterlage.
    2. Jeder an Daniel Sänger zu Designzwecken oder zur Medienproduktion erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Der Vertrag hat nicht zum Gegenstand die Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Arbeiten Daniel Sängers. Er beinhaltet auch nicht die Prüfung der kennzeichen- oder sonstigen schutzrechtlichen Eintragungsfähigkeit oder Verwendbarkeit der Arbeiten Daniel Sängers. Der Auftraggeber ist für Recherchen selber verantwortlich.
  3. Angebot / Vertragsschluss / Auftragsbestätigung:
    1. Angebote von Daniel Sänger erfolgen ausschließlich schriftlich. Soweit keinerlei Angaben hinsichtlich der Angebotsgültigkeit enthalten sind, sind Angebote für einen Zeitraum von 14 Tagen gültig.
    2. Garantien sind nur verbindlich für Daniel Sänger, wenn und soweit sie in einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung als solche bezeichnet werden und dort auch die Verpflichtungen von Daniel Sänger aus der Garantie im Einzelnen festgehalten sind.
    3. Der Kunde kann Aufträge schriftlich, per Internet, per Telefon oder Telefax erteilen. Nach Prüfung sendet Daniel Sänger ihm eine schriftliche Auftragsbestätigung zu, welche aufmerksam zu prüfen ist. Etwaige Abweichungen zu dem erteilten Auftrag hat der Kunde Daniel Sänger unverzüglich schriftlich mitzuteilen, da letztendlich der Inhalt der Auftragsbestätigung als vertragsbestimmend angesehen wird.
    4. Daniel Sänger ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte heranzuziehen. In diesem Fall wird er deren etwaige Nutzungs- und sonstigen Rechte in dem, dem Auftraggeber geschuldeten Umfang, erwerben und an den Auftraggeber übertragen. Der Einsatz von Dritten erfolgt nicht, sofern für Daniel Sänger ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Auftraggeber zuwiderläuft.
  4. Werks-Vergütung
    1. Alle Tätigkeiten, die für den Auftraggeber erbracht werden, einschließlich Beratung, Korrespondenz, Recherche, Ideenentwicklung, Präsentationen, Entwurfsskizzen und Reinzeichnungen, bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
    2. Die Vergütung für künstlerische Leistungen und Medienproduktion setzt sich zusammen aus:
      • Entwurfsvergütung
      • der Werkzeichnungsvergütung
      • der Vergütung für die übertragenen Nutzungsrechte an der Werkzeichnung.
      • Mangels anderweitiger Vereinbarungen wird eine vom Auftraggeber versprochene und/oder gezahlte Vergütung wie folgt auf die einzelnen Vergütungsbestandteile angerechnet: 30% auf die Entwurfsvergütung, 30% auf die Werkzeichnungsvergütung und 40% auf die Nutzungsrechte, sofern solche übertragen werden.
  5. Der Vergütungsanspruch auf die Nutzungsrechte für etwaige eingeräumte Nutzungsrechte entsteht unabhängig davon, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang der Auftraggeber von den Nutzungsrechten Gebrauch macht.
  6. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt, entfällt die Vergütung für die Nutzung, nicht jedoch die Vergütung für die bis dahin geleisteten Arbeiten. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt, ändert sich die Verteilung wie folgt:
  1. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die Daniel Sänger für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
  2. Nutzt der Auftraggeber die Leistungen nicht im vereinbarten Umfang, entsteht ihm daraus kein Anspruch auf Minderung oder Rückerstattung der Vergütung. Aufrechnungsansprüche stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Daniel Sänger anerkannt sind.
  3. Fälligkeit der Vergütung, Abnahme, Lieferung, Verzug, vorzeitige Kündigung
    1. Für Werkleistungen ist bei Vertragsschluss, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wird, eine Teilzahlung in Höhe von 50% der erwarteten Gesamtsumme fällig. Bei größeren und umfangreicheren Projekten können Teilzahlungen entsprechend festgesetzter Teilleistungen und Projektabschnitten vereinbart werden.
    2. Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei einer solchen Teilabnahme fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit (> 4 Wochen oder 1,5fache des veranschlagten Lieferzeitraumes durch Verzögerungen) oder erfordert er von Daniel Sänger hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar mind. 50% der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, weitere 25% nach Fertigstellung und Abnahme von ersten Entwürfen in Form von Screenshots, weitere 25% nach Ablieferung.
    3. Die Lieferpflichten Daniel Sängers sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen zur Versendung gebracht sind.
    4. Ist die Nichteinhaltung einer vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, Maschinenbruch, Störungen der Telekommunikation, Störungen des Computers, schwere Krankheit, unvorhergesehene Hindernisse oder sonstige, nicht von Daniel Sänger zu vertretende Umstände zurückzuführen, wird die Lieferzeit für die Dauer dieser Ereignisse verlängert. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt werden dem Auftraggeber angezeigt.
    5. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Bei Zahlungsverzug kann Daniel Sänger Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt vorbehalten. Der Auftraggeber gerät mit einer Zahlung in Verzug, wenn er nach Ablauf von 14 Tagen nach Ablieferung nicht zahlt, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
    6. Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen oder seinen Auftrag zurückziehen, erhält Daniel Sänger die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB). Die Parteien vereinbaren jedoch eine Pauschalierung der bis zu der Kündigung erbrachten Leistungen und Aufwendungen wie folgt: Bei Kündigung vor Arbeitsbeginn: 10% der vereinbarten Vergütung bzw. ist eine solche nicht vereinbart gilt, 10% der üblichen Vergütung gemäß Daniel Sängers Stundensatzes. Individuelle Vereinbarungen möglich. Dem Auftraggeber bleibt der Beweis tatsächlich geringerer Leistungen oder höherer Aufwendungen vorbehalten.
  4. Vergütung von dienstvertraglichen Leistungen
    1. Die Vergütungen für die dienstvertraglichen Leistungen oder für sonstige Aufträge ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien und richtet sich grundsätzlich nach dem Angebot. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.
    2. Bei dienstvertraglichen Leistungen wie z.B. Service, Support und Beratungsdiensten werden, sofern nicht anders vereinbart, monatliche Vergütungen über alle in diesem Zeitraum erbrachten Leistungen fällig. Diese erfolgen anhand einer Leistungsaufstellung über alle angefallenen Zeit- oder Leistungseinheiten zum Ende des Monats und sind ohne Abzug zahlbar.
  5. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
    1. Mangels anderweitiger Vereinbarungen werden dem Auftraggeber während der Entwurfsphase je Entwurf ein (1) – nicht Bildelemente tauschender – Optimierungsschritt nach seinen Angaben eingeräumt, ohne dass dieses als Sonderleistung berechnet wird.
    2. Alle weiteren Änderungen und/oder neue Schaffung von Vorlagen von Entwürfen, die Umarbeitung und/oder neue Schaffung von Reinzeichnungen sowie andere Zusatzleitungen wie Manuskriptstudium, Nebenkosten (z. B. Kuriere) oder technische Kosten (z. B. Reproduktionskosten, Datenträger) werden gesondert berechnet. Der Aufwand wird entsprechend dem von Daniel Sänger festgesetzten Tages- oder Stundensatz berechnet. Es sei denn, derartige Leistungen sind ausdrücklich unter Angabe der Höhe der Vergütung in der Auftragsbestätigung enthalten.
    3. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
    4. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
  6. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
    1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Daniel Sänger rechtzeitig sämtliche zur Erbringung der Lieferungen und Leistungen notwendigen Informationen sowie erforderliches Datenmaterial in einem gängigen Format zur Verfügung zu stellen.
    2. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung berechtigt ist und Daniel Sänger die zur Nutzung dieser Vorlagen / Unterlagen erforderlichen Rechte erhält. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Daniel Sänger von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Daniel Sänger auch unaufgefordert auf Umstände hinzuweisen, die für die Erbringung seiner Lieferungen und Leistungen bedeutungsvoll seien können, und von denen der Auftraggeber erkennen kann, dass sie Daniel Sänger unbekannt sind.
    3. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass Daniel Sänger von Rechts wegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen gegenüber dem Auftraggeber zu erbringen. Daniel Sänger ist insbesondere nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage, das Geschäftsmodell des Auftraggeber und/oder die vom Auftraggeber selbst erstellten oder erworbenen Werke (Layouts, Grafiken, Texte etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen.
    4. Eine Aufbewahrung und Rückgabe der überlassenen Unterlagen erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird und nur auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
    5. Gerät der Auftraggeber durch das Unterlassen der Mitwirkungspflichten in Annahmeverzug, kann Daniel Sänger eine angemessene Entschädigung verlangen.
    6. Soweit Daniel Sänger zusammen mit dem Auftraggeber gemeinsam Entwicklungsstufen definiert und der Auftraggeber zur Erreichung dieser Entwicklungsstufen eigene Leistungen erbringen muss, so ist er verpflichtet, alle von ihm zu erbringenden Leistungen rechtzeitig zu erbringen.
    7. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass mit dem Betreiben eines Online-Bestellsystems und/oder einer Website rechtliche Pflichten einhergehen, deren Nichtbeachtung zivil- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen können. Es handelt sich dabei insbesondere um: – die Impressums-Pflicht (Anbieterkennzeichnung) nach §5 TMG – Informationspflichten nach §312c BGB (Fernabsatzverträge) – Informationspflichten nach §312e BGB (Elektronischer Geschäftsverkehr) – Prüfpflichten bei Link-Setzung – Pflicht zur Wahrung der Urheber- und Markenrechte Dritter
    8. Für die Einhaltung dieser Pflichten ist alleine der Kunde verantwortlich. Sollte Daniel Sänger ein Schaden entstehen, weil die vorstehenden Pflichten durch den Auftraggeber verletzt wurden, so ist Daniel Sänger berechtigt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Ein Rücktritt vom Vertrag ist im Falle der Nichterfüllung der Auftraggeberpflichten ausdrücklich ausgeschlossen. Der Kunde ist in diesem Fall nicht berechtigt, Schadensersatzansprüche oder sonstige Forderungen gegenüber Daniel Sänger geltend zu machen.
  7. Eigentum an Entwürfen und Daten
    1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch das Eigentum übertragen.
    2. Etwaige Originale sind Daniel Sänger nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
    3. Auch die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Daten und Dateien verbleiben im Eigentum Daniel Sängers. Dieser ist nicht verpflichtet, Daten und Dateien an den Auftraggeber aufzuheben und/oder herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber deren Herausgabe, so ist dies im Vorfeld gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
    4. Hat Daniel Sänger dem Auftraggeber Daten und Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Designers geändert oder an Dritte weitergegeben werden.
    5. Die Versendung sämtlicher Gegenstände erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
  8. 10. Korrekturen, Produktionsüberwachung, Belegexemplare
    1. Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird Daniel Sänger den Auftraggeber zur Abnahme des Werks auffordern.
    2. Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Auftraggeber das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
    3. Vor Ausführung der Vervielfältigung sind die Werkzeichnungen, Daten, Entwürfe oder sonstige Vorlagen vom Auftraggeber freizugeben. Im Vorfeld sind alle Korrekturgaben vorzulegen.
    4. Die Produktionsüberwachung durch Daniel Sänger erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist Daniel Sänger berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben.
    5. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber Daniel Sänger 10 einwandfreie Belegexemplare unentgeltlich. Daniel Sänger ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
  9. 11. Webseitenerstellung
    1. Gegenstand von Webseiten-Erstellungsverträgen zwischen Daniel Sänger und dem Auftraggeber ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z.B. Einbinden neuer Funktionen oder weiterer Inhalte) unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Auftraggeber. Zwischen den Parteien geschlossene Webseiten-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB.
    2. Die Webseiten sind nach zum Zeitpunkt der Erstellung annähernd nach gültigen Standards des W3C erstellt. Es wird eine möglichst weitgehende Kompatibilität mit verschiedenen Internetbrowsern und die Optimierung für Mobilgeräte gewährleistet. Es kann jedoch keine Garantie übernommen werden, dass das Erscheinungsbild auf allen Systemen gleich ausfällt. Eine Anpassung an später in Kraft tretende Standards erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
    3. Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen Daniel Sänger und dem Auftraggeber individuell abgeschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei Daniel Sänger zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Webseiten-Inhalte und -Funktionen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch Daniel Sänger dar. Daniel Sänger wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Auftraggeber nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit, Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Auftraggeberanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Auftraggeber kommt ein Vertrag zwischen Daniel Sänger und dem Auftraggeber zustande.
    4. Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung von Plugins bzw. Tools (z.B. Statistik) oder Zertifikaten (z.B. SSL / TLS) oder die Überlassung einer Entwicklungs-, Anwendungs- oder sonstigen Dokumentation sind von Daniel Sänger nur dann zu erbringen, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist.
    5. Der Kunde kann nach vorheriger Anfrage auf die Entwicklungsseite zugreifen und Auftraggeberwünsche einbringen, soweit diese vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Derartige Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform (d. h. z. B. per E-Mail o. Ä.) zustimmen. Im Übrigen ist Daniel Sänger nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Funktionen/Positionen bzw. zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen (z.B. Wartung) verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
    6. Voraussetzung für die Tätigkeit von Daniel Sänger ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken etc.) Daniel Sänger vor Auftragsbeginn vollständig in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann Daniel Sänger dem Auftraggeber den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.
    7. Der Kunde hat ausserdem zur Installation der Webseiten eine geeignete Umgebung (Webspace / Server) bereitzustellen, welche den individuellen Anforderungen für die Umsetzung der gewünschten Webseite entspricht. Zudem hat er Daniel Sänger alle erforderlichen Zugänge (Datenbank, FTP) zu gewähren, so dass die Webseiten ordnungsgemäß eingerichtet werden können. Sollte das nicht der Fall sein, können Beratung, Hilfestellung und Einrichtung eines Hosting-Paktes auf Rechnung des Auftraggeber individuell vereinbart werden. Die Mehrkosten sind vom Auftraggeber zu tragen.
    8. Nimmt Daniel Sänger im Auftrag des Auftraggeber eine Domainregistrierung über dessen Hosting-Anbieter vor, gilt ergänzend folgendes: